Allgemeine Geschäftsbedingungen
der EDV-Labor IT-Services AG
§1 Geltung der Bedingungen1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der EDV-Labor IT-Services AG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als ausdrücklich angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§2 Angebot und Vertragsabschluß1. Die Angebote der EDV-Labor IT-Services AG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.3. Die Verkaufsangestellten der EDV-Labor IT-Services AG sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündlich Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise1. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen.§ 4 Liefer- und Leistungszeit1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die EDV-Labor IT-Services AG steht unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von EDV-Labor IT-Services AG Zulieferanten und Herstellern.2. Sofern die EDV-Labor IT-Services AG die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich im Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung von 1/4% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der EDV-Labor IT-Services AG.3. Die EDV-Labor IT-Services AG ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Listung.
§ 5 Annahmeverzug1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die EDV-Labor IT-Services AG berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die EDV-Labor IT-Services AG kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die EDV-Labor IT-Services AG als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch 50,-€ zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die EDV-Labor IT-Services AG den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die EDV-Labor IT-Services AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die EDV-Labor IT-Services AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiventstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort nach Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der EDV-Labor IT-Services AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der EDV-Labor IT-Services AG verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unm6glich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die EDV-Labor IT-Services AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.
§ 8 Gewährleistung1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Endverbraucher im Sinne des §13 BGB 2 Jahre, für Unternehmer im Sinne des §14 BGB und für Juristische Personen (BGB §21ff) wird diese Frist auf 1 Jahr begrenzt.2. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.3. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und anderen Verschleißmaterialien.4. Gewährleistungsansprüche gegen die EDV-Labor IT-Services AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.5. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der EDV-Labor IT-Services AG vorliegen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der EDV-Labor IT-Services AG aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die EDV-Labor IT-Services AG auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.2. Die Ware bleibt Eigentum der EDV-Labor IT-Services AG (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die EDV-Labor IT-Services AG als Hersteller im Sinne des §950BGB, ohne die EDV-Labor IT-Services AG zu verpflichten. Bei der Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für die EDV-Labor IT-Services AG grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware um den Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der EDV-Labor IT-Services AG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die EDV-Labor IT-Services AG berechtigt; die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggL Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der rendung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 10 Zahlung1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, per Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket), gegen Transportschaden versichert werden.2. Die EDV-Labor IT-Services AG ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
§ 11 Abtretungsverbot Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. §8 Ziffer 3 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung der des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Urheberrechte Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 14 Datenschutz Die EDV-Labor IT-Services AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15 Anwendbares Recht1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der EDV-Labor IT-Services AG und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich-Rechtliches Sondervermögen ist, ist Münster ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist Münster auch Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Datenspeicherung Kundendaten werden gemäß §33BDSG gespeichert. Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma EDV-Labor IT-Services AG per Telefax ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.
Die EDV-Labor IT-Services AG erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
Die für die EDV-Labor IT-Services AG zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist
die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail(at)verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de